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Familienzimmer
mit getrenntem Bad/WC, ca. 29 m² - 35 m²
Preise für Familienzimmer pro Person und Tag inkl. Halbpension
Saisonzeiten | Termine | Preise |
---|---|---|
Osterwoche | 19.04. – 26.04.2025 | € 127,00 |
Eröffnungswochen (ausgenommen Ski-Opening Termine) |
22.11. - 21.12.2024 | € 127,00 |
Ski-Opening | 28.11. - 01.12.2024 05.12. - 08.12.2024 13.12. - 15.12.2024 |
€ 146,00 |
Weihnachtswoche | 20.12. - 28.12.2024 | € 146,00 |
Silvesterwoche | 28.12. - 04.01.2025 | € 151,00 |
Neujahrswoche | 04.01. - 11.01.2025 | € 146,00 |
Pulverschneewochen | 11.01. - 01.02.2025 | € 142,00 |
Familienwochen | 01.02. - 01.03.2025 08.03. - 29.03.2025 |
€ 146,00 |
Faschingswoche | 01.03. - 08.03.2025 | € 146,00 |
Snowtime Wochen | 29.03. – 12.04.2025 | € 142,00 |
Karwoche | 12.04. – 19.04.2025 | € 146,00 |
Buchungsinfos
Wichtiges für Ihren Urlaub
Die Preise verstehen sich inkl. Mehrwertsteuer und exkl. Ortstaxe pro Person und Tag.
Kinderermäßigung (In einem Zimmer bei 2 vollzahlenden Personen):
- Kinder bis 2 Jahre frei,
- von 2 bis 6 Jahren: € 58,- mit Halbpension.
- von 6 bis 15 Jahren: 50% Ermäßigung,
- ab 15 Jahren und Erwachsene 30% Ermäßigung.
Haustiere nur nach Absprache: € 22,- pro Tag ohne Futter.
Bei einem Kurzaufenthalt von 3 Tagen verrechnen wir zusätzlich € 10,- pro Person und Tag.
Allgemeine Ortstaxe € 2,50 pro Nächtigung und Person (Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sind befreit)
Tiefgaragenplatz INKLUSIVE!
Die Preisinfo´s bezüglich der Skipässe finden Sie unter www.ski-obertauern.at
Das mitbuchen des Skipasses ist nicht erforderlich. Die Pässe können Sie individuell und kurzfristig in den Liftkarten Verkaufsstellen vor Ort erwerben.
Reservierung
Raiffeisenbank Lungau Bankstelle Mauterndorf
BIC: RV SA AT 2S 063,
IBAN: AT21 3506 3000 4206 2117
Buchungsinformation:
Gar nicht so selten kommt es anders als man denkt und der gebuchte Urlaub muss storniert oder vorzeitig abgebrochen werden. Die damit verbundenen Kosten und den Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Hotelstornoversicherung der Europäischen Reiseversicherung (inkl. kostenloser Covid-Deckung)
Das Widerrufsrecht nach § 11 Abs 1 FAAG kommt nicht zur Anwendung, dafür gelten bei uns die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (http://www.hotelverband.at/down/AGBH_061115.pdf)
§ 5 der AGBH 2006:
Bis 3 Monate vor Anreise können Sie kostenlos stornieren. Ab 3 Monaten bis 1 Monat vor Anreise berechnen wir 40% des Reisepreises. Ab 1 Monat bis 1 Woche vor Anreise beträgt die Stornogebühr 70% des Reisepreises.
Bei einer Absage innerhalb der letzten Woche vor Anreise stellen wir Ihnen 90% des Reisepreises in Rechnung,
bei vorzeitiger Abreise 100%.
Diese unnötigen Kosten und den damit verbunden Ärger möchten wir Ihnen gerne ersparen.
Gerne können Sie bei uns Ihren Versicherungsschutz gleich mitbuchen! Wir empfehlen Ihnen, die Hotelstorno Plus Versicherung (inkl. Hubschrauberbergung).
Hier können Sie sich gleich selbst versichern:
http://start.europaeische.at/hsp?AGN=10010772
Bei Stornierung der Buchung kann die Anzahlung nicht rückerstattet werden! Bei verspäteter Ankunft oder vorzeitiger Abreise keine Rückvergütung!
Mit Ihrer Buchung akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotellerie (AGBH).
Ist COVID-19 ein versicherter Stornogrund?
Ja! Um den Tourismus zu unterstützen haben wir uns entschlossen, trotz Pandemiestatus laut WHO und obwohl Pandemie nirgendwo versichert ist,
ab sofort Covid-19-Erkrankungen wie jede andere unerwartete schwere Erkrankung auch zu versichern.
Das heißt wir wenden den bisherigen Pandemieauschluss diesbezüglich nicht mehr an.
Konkret bedeutet das:
In der Hotelstorno Plus und Premium decken wir folgende Gründe bei einer Stornierung oder Reiseabbruch durch den Gast:
• weil Sie an COVID-19 Symptomen erkranken,
• weil bei Ihnen erhöhte Temperatur gemessen wird, auch wenn ein späteres Testergebnis negativ ist,
• weil Sie auf COVID-19 positiv getestet wurden, ohne Symptome zu zeigen,
• weil ein naher Angehöriger (*) oder eine im gemeinsamen Haushalt lebende Person an COVID-19 erkrankt und Ihre dringende Anwesenheit erforderlich ist,
• weil ein naher Angehöriger (*) im gemeinsamen Haushalt an COVID-19 erkrankt und Sie sich deshalb in Quarantäne begeben müssen, oder
• weil Sie als Kategorie I-Kontaktperson (K1) mittels eines behördlichen Absonderungsbescheides unter Quarantäne gestellt werden,
• weil Sie infolge Ihrer Erkrankung während des Aufenthaltes reiseunfähig sind und verlängern müssen. Hier besteht Deckung im Rahmen der unfreiwilligen Urlaubsverlängerung.
(*) Als Angehörige gelten Ehepartner (bzw. eingetragener Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebender Lebensgefährte), Kinder (Stief-,Schwieger-, Enkel-, Pflege-), Eltern (Stief-, Schwieger-, Groß-, Pflege-), Geschwister und Schwager/Schwägerin der versicherten Person – bei eingetragenem Lebenspartner oder im gemeinsamen Haushalt lebendem Lebensgefährten zusätzlich dessen Kinder, Eltern und Geschwister.
Kein Versicherungsschutz besteht:
• wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie sich aufgrund steigender Fallzahlen am Urlaubsort Sorgen um eine Ansteckung machen,
• wenn Sie den Aufenthalt nicht antreten können oder wollen, weil Sie als Risikopatient eingestuft sind,
• wenn das Hotel seine Leistungen nicht (mehr) erbringen kann, weil der Betrieb behördlich geschlossen wurde oder sich das Hotel in einem Gebiet befindet, für das eine Reisewarnung ausgesprochen wurde,
• für Kosten der Quarantäne des gesamten Hotels oder Quarantänekosten in einem separaten Quartier.
Hier finden Sie genauere Informationen: https://service.europaeische.at/doc/de/Information-Hotellerie-Oesterreich.pdf
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Hotellerie
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